Disavow-Tool: Wann und wie Sie Backlinks entwerten
Illustration: KI-generiert
Mit dem Disavow-Tool in der Google Search Console teilen Sie Google mit, dass bestimmte Links auf Ihre Website bei der Bewertung außen vor bleiben sollen. Auf Deutsch heißt die Funktion „Links für ungültig erklären“ und richtet sich an Websites, auf die eine größere Zahl künstlicher oder minderwertiger Verweise zeigt. Für die meisten Websites braucht es das Werkzeug nach Angabe von Google gar nicht, weil Google in der Regel selbst beurteilen kann, welchen Links es vertraut.
Den Ausgangspunkt bildet deshalb eine sorgfältige Backlink-Analyse, die zeigt, welche Verweise Ihr Linkprofil tatsächlich prägen. Erst wenn sich darin auffällige Links in größerer Zahl finden, stellt sich die Frage nach dem Entwerten. Links bilden dabei einen Teil der Offpage-Signale, die zusammen mit Technik und Inhalten in eine SEO-Optimierung einfließen.
Wann Google das Disavow-Tool empfiehlt
Google nennt für den Einsatz zwei Bedingungen, die zusammen erfüllt sein sollen. Auf Ihre Website verweist eine erhebliche Anzahl von Spam-, künstlichen oder minderwertigen Links, und die Links haben eine manuelle Maßnahme ausgelöst oder werden wahrscheinlich zu einer manuellen Maßnahme führen. Liegt nur eine der beiden Bedingungen vor, etwa einzelne merkwürdige Verweise von unbekannten Seiten, bewertet Google die Links in der Regel selbstständig.
Was Google unter Linkspam versteht, beschreiben seine Spamrichtlinien als Links, die vor allem zur Beeinflussung des Rankings entstehen. Dazu zählen gekaufte oder verkaufte Links ohne Kennzeichnung, ein übermäßiger Linktausch, automatisch erzeugte Verweise und Links aus minderwertigen Verzeichnissen. Ebenso gehören weit gestreute Links in Footern oder Vorlagen fremder Websites sowie Forenkommentare mit optimierten Links in Text oder Signatur dazu. Bezahlte Links bleiben zulässig, wenn sie mit rel="sponsored" oder rel="nofollow" ausgezeichnet und damit als gekaufte Backlinks erkennbar sind.
Manuelle Maßnahme wegen unnatürlicher Links: der Ablauf
Hat Google unnatürliche, betrügerische oder manipulative Links auf Ihre Website entdeckt, erscheint im Bericht „Manuelle Maßnahmen“ der Search Console die Maßnahme „Unnatürliche Links zu Ihrer Website“. Am besten laden Sie dann zuerst die Liste der Links zu Ihrer Website aus der Search Console herunter und prüfen sie auf Verweise, die gegen die Richtlinie zu Linkspam verstoßen. Bei langen Listen empfiehlt Google, mit den Websites zu beginnen, die besonders viele Links setzen, oder mit den neuesten Verweisen.
Anschließend bitten Sie die Betreiberinnen und Betreiber der betroffenen Websites, die Links zu entfernen oder mit rel="nofollow" zu versehen. Erst Links, deren Entfernung trotz Anfrage ausbleibt, kommen in die Disavow-Datei, und zwar gezielt statt pauschal mit allen Backlinks, damit natürliche Verweise erhalten bleiben. Danach stellen Sie im Bericht einen Antrag auf erneute Überprüfung, der die entfernten Links nennt und erklärt, warum sich die übrigen nicht entfernen ließen.
Die meisten Überprüfungen dauern nach Angabe von Google einige Tage oder Wochen, bei Anträgen zu Links teils auch länger. Bis zur Antwort in der Search Console stellen Sie am besten keinen weiteren Antrag, damit die laufende Prüfung ihren Gang nehmen kann. Hilfreich ist eine kurze Dokumentation mit Datum, angeschriebener Website und Antwort, die Sie dem Antrag beilegen können.
Die Disavow-Datei: Aufbau und Format
Die Liste der ungültig erklärten Links ist eine einfache Textdatei mit der Endung .txt in der Zeichenkodierung UTF-8 oder 7-Bit-ASCII. Jede Zeile enthält genau eine URL oder eine Domain, wobei Sie ganze Domains mit dem Zusatz domain: einleiten und Kommentare mit einer Raute beginnen. Unterpfade wie beispiel.de/de/ nimmt die Datei nicht an, sodass dort entweder einzelne URLs oder die ganze Domain stehen.
# Domain angeschrieben am 3. Oktober 2026, keine Antwort
domain:spam-verzeichnis.example
https://linkliste.example/seite-mit-link.html
Eine Datei darf bis zu 100.000 Zeilen einschließlich Leer- und Kommentarzeilen umfassen, höchstens 2 MB groß sein und je URL bis zu 2.048 Zeichen enthalten. Hochladen lässt sich die Liste allein für eine URL-Präfix-Property, da Domain-Properties das Werkzeug nicht unterstützen, und nur durch die Inhaberin oder den Inhaber der Property. Die Liste gilt für die betreffende Property und ihre untergeordneten Properties, während HTTP und HTTPS jeweils eine eigene Liste brauchen.
Die Liste ändern oder zurücknehmen
Jede neu hochgeladene Liste ersetzt alle bisherigen Listen der Property, weshalb sich eine einzige Gesamtdatei bewährt hat, die Sie bei Bedarf ergänzen und vollständig erneut hochladen. Enthält die Datei Fehler, zeigt die Search Console eine Fehlerliste an und behält die bisherige Liste bei. Nach einem erfolgreichen Upload kann es nach Angabe von Google einige Wochen dauern, bis die Liste in den Index aufgenommen ist. Möchten Sie alle Ungültigkeitserklärungen für eine Property aufheben, wählen Sie im Werkzeug „Ungültigkeitserklärung abbrechen“, und auch das Aufheben braucht einige Wochen. Bewährt hat sich, jede Version der Datei mit Datum abzulegen, damit Sie später nachvollziehen können, welche Links wann entwertet wurden.
Fazit
Das Disavow-Tool in der Google Search Console schließt Links von der Bewertung aus und ist nach Angabe von Google für die meisten Websites überflüssig. Empfohlen ist es nur, wenn viele künstliche oder minderwertige Links auf eine Website zeigen und sie eine manuelle Maßnahme ausgelöst haben oder wahrscheinlich auslösen. Vor dem Entwerten steht der Versuch, die Links bei den verlinkenden Websites entfernen oder mit rel="nofollow" auszeichnen zu lassen.
Die Disavow-Datei ist eine Textdatei in UTF-8 oder 7-Bit-ASCII mit einer URL oder einer mit domain: eingeleiteten Domain je Zeile und lässt sich nur für eine URL-Präfix-Property hochladen. Jeder neue Upload ersetzt die bisherige Liste, und Änderungen wirken nach einigen Wochen. Nach einer manuellen Maßnahme folgt auf die Bereinigung ein Antrag auf erneute Überprüfung im Bericht „Manuelle Maßnahmen“.
Die Angaben geben den Stand vom 5. November 2026 wieder und beruhen auf der Hilfe zur Google Search Console zum Ungültigerklären von Links und zum Bericht „Manuelle Maßnahmen“ sowie auf den Spamrichtlinien von Google Search Central. Sie bieten einen Überblick und ersetzen keine individuelle Prüfung Ihrer Website.