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Recht

Bildrechte in Gastbeiträgen: Fotos, Lizenzen und KI-Bilder

12. Oktober 2026 5 Min.

Kupferfarbenes Paragrafenzeichen vor einer Collage aus Fotos in Blautönen mit Sakko, Platine, Roboter, Baustelle mit Kränen und Pflanzenblättern.

Illustration: KI-generiert

Ein Gastbeitrag entfaltet seine Wirkung erst mit einem passenden Bild, denn ein Foto oder eine Grafik gliedert den Text und lenkt die Aufmerksamkeit der Lesenden auf den Beitrag. Da der Artikel auf einer fremden Webseite erscheint, stellt sich die Frage, welche Bilder dort verwendet werden dürfen und welche Seite für die Rechte daran einsteht. Die Antwort fällt erfreulich klar aus, sobald Herkunft und Lizenz eines Bildes feststehen.

Für Gastbeiträge gelten dabei dieselben Grundsätze wie für die eigene Webseite, denn nach dem deutschen Urheberrechtsgesetz genießt bereits ein schlichter Schnappschuss ohne künstlerischen Anspruch Schutz. Die Rechte daran liegen zunächst bei der fotografierenden Person, und zwar unabhängig davon, ob das Foto später in einer Bilddatenbank oder im Archiv eines Unternehmens landet. Ein Bild aus der Google-Bildersuche oder von einer anderen Webseite darf deshalb allein mit deren Zustimmung oder auf Grundlage einer gültigen Lizenz erscheinen.

Warum Bildrechte bei Gastbeiträgen eine Rolle spielen

Bei einem Gastbeitrag stammen Text und Bild in der Regel von Ihnen oder Ihrer Agentur, während die aufnehmende Webseite die Veröffentlichung übernimmt. Da sie das Bild öffentlich zugänglich macht, benötigt auch sie die entsprechenden Nutzungsrechte, die sich aus Ihrer Lizenz oder Ihrer Erlaubnis ableiten. Empfehlenswert ist daher, bereits beim Outreach abzustimmen, welche Angaben die Redaktion zu den Bildern erwartet, etwa einen Bildnachweis unter dem Foto oder einen Hinweis auf die Lizenz.

Gleiches gilt für Artikelplätze, auf denen ein fertiger Beitrag samt Bild in einem thematisch passenden Umfeld erscheint. Auch dort muss das Bild ausdrücklich für die Veröffentlichung auf der jeweiligen Webseite freigegeben sein, damit der Beitrag dauerhaft Bestand hat. Wie sich Gastbeiträge insgesamt planen, abstimmen und platzieren lassen, erläutert der Ratgeber zu Gastbeiträgen.

Was eine Bildlizenz erlaubt

Eine Lizenz gestattet Ihnen die Nutzung eines Bildes in einem festgelegten Umfang, während die Rechte daran bei der Urheberin oder dem Urheber verbleiben. Geregelt sind darin der Ort der Veröffentlichung, die Erlaubnis zur Bearbeitung, der geschäftliche Einsatz und die Pflicht zur Namensnennung. Bei kostenpflichtigen Bilddatenbanken finden sich diese Punkte in den Lizenzbedingungen, die je nach Anbieter und Lizenzart voneinander abweichen.

Für Gastbeiträge empfiehlt sich die Prüfung, ob die Lizenz auch die Veröffentlichung auf einer fremden Webseite abdeckt, und bei Unklarheiten eine kurze Rückfrage beim Anbieter. Bewährt hat sich zudem die Ablage der Lizenzbedingungen zusammen mit Kaufbeleg, Link und Datum, sodass sich die Rechte bei einer Nachfrage jederzeit belegen lassen. Nach dem Gesetz darf die fotografierende Person überdies ihre Nennung als Urheberin oder Urheber verlangen, sofern die Lizenz nichts anderes vorsieht.

Freie Bilder und Creative Commons richtig nutzen

Plattformen wie Unsplash und Pixabay stellen Fotos kostenfrei bereit, die sich laut ihren Lizenzen auch geschäftlich und ohne Namensnennung verwenden lassen. Beide Plattformen schätzen dennoch eine freiwillige Nennung der fotografierenden Person, wobei Unsplash eine Zeile in der Form „Photo by [Name] on Unsplash“ vorschlägt. Pixabay weist in seinen Bedingungen darauf hin, dass für abgebildete Marken und Logos oder erkennbare Personen eine zusätzliche Zustimmung erforderlich sein kann.

Bilder unter einer Creative-Commons-Lizenz stehen Ihnen offen, solange Sie die Bedingungen der jeweiligen Lizenz einhalten. Der Zusatz NC schließt einen geschäftlichen Einsatz aus, und der Zusatz ND untersagt Bearbeitungen des Bildes, weshalb sich für Gastbeiträge im Linkaufbau vor allem Lizenzen ohne NC eignen. Für die Namensnennung empfiehlt Creative Commons den Titel des Bildes und den Namen der Urheberin oder des Urhebers sowie die Quelle und die Lizenz jeweils mit Link. Dieser Bildnachweis steht am besten unmittelbar unter dem Foto oder am Ende des Beitrags, je nachdem, wie die veröffentlichende Seite Bildnachweise gestaltet.

Eigene Fotos und Bilder mit Personen

Eigene Fotos bieten sich für Gastbeiträge besonders an, weil die Rechte von Beginn an bei Ihrem Unternehmen liegen und sich jedes Motiv gezielt auf das Thema abstimmen lässt. Stammen die Aufnahmen von einer beauftragten Fotografin oder einem Fotografen, bestimmt der Vertrag den Umfang der erlaubten Nutzung. Empfehlenswert ist, darin die Verwendung in Beiträgen auf anderen Webseiten ausdrücklich zu vereinbaren, damit die Bilder auch im Linkaufbau zum Einsatz kommen können.

Sobald Menschen auf einem Foto erkennbar sind, tritt ihr Recht am eigenen Bild hinzu, nach dem eine Veröffentlichung grundsätzlich ihrer Zustimmung bedarf. Das gilt ebenso für Mitarbeitende, die auf Aufnahmen aus dem eigenen Betrieb Ihr Unternehmen in einem Gastbeitrag repräsentieren. Bewährt hat sich eine schriftliche Einwilligung, aus der hervorgeht, für welche Zwecke und auf welchen Webseiten die Aufnahmen erscheinen dürfen.

KI-Bilder in Gastbeiträgen

Bildgeneratoren erlauben es, passende Motive in kurzer Zeit selbst zu gestalten, und ergänzen damit das Angebot der Bilddatenbanken auf praktische Weise. Den Umgang mit solchen Bildern regeln vor allem die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Anbieters, weshalb vor dem Einsatz zu prüfen ist, ob sie eine geschäftliche Nutzung gestatten. Bei der Eingabe verzichten Sie am besten auf Namen von Marken und Kunstschaffenden oder realen Personen, damit das Ergebnis keine geschützten Vorlagen nachahmt.

Für sogenannte Deepfakes, also täuschend echte Darstellungen realer Personen oder Ereignisse, sieht die europäische KI-Verordnung seit August 2026 eine Kennzeichnung vor. Darüber hinaus schafft ein kurzer Hinweis wie „Bild KI-generiert“ unter dem Foto Transparenz gegenüber den Lesenden. Ob die veröffentlichende Seite einen solchen Hinweis wünscht, lässt sich am besten gleich bei der Abstimmung des Beitrags klären.

Unser Tipp: Bei einem Foto unbekannter Herkunft lässt sich mit der umgekehrten Bildersuche von Google Lens die ursprüngliche Quelle ausfindig machen, an der Urheberschaft und Lizenz verlässlich abzulesen sind. Zugleich zeigt die Suche, ob ein Motiv bereits auf zahlreichen anderen Seiten erscheint und ein unverbrauchtes Bild Ihrem Beitrag mehr Eigenständigkeit verleiht.

Fazit

Für Bilder in Gastbeiträgen gelten dieselben Grundsätze wie auf der eigenen Webseite, da jedes Foto geschützt ist und eine Erlaubnis oder Lizenz voraussetzt. Kostenfreie Plattformen wie Unsplash und Pixabay gestatten eine geschäftliche Nutzung ohne Namensnennung, während bei Creative Commons die Zusätze der Lizenz und ein vollständiger Bildnachweis maßgeblich sind. Eigene Fotos eröffnen großen Gestaltungsspielraum, sofern abgebildete Personen zugestimmt haben, und bei KI-Bildern stecken die Bedingungen des Anbieters den Rahmen ab. Mit dokumentierten Lizenzen und einem passenden Bildnachweis lässt sich jeder Beitrag reibungslos veröffentlichen, weshalb die Klärung der Bildrechte im Zuge der Content-Erstellung ebenso zur Vorbereitung gehört wie die Abstimmung des Textes.

Die Angaben geben den Stand vom 12. Oktober 2026 wieder und beruhen auf den Lizenzbedingungen von Unsplash und Pixabay, den Empfehlungen von Creative Commons zur Namensnennung, dem deutschen Urheberrecht und der europäischen KI-Verordnung. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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