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Green Claims: neue Regeln für Nachhaltigkeitsaussagen ab September 2026

14. August 2026 7 Min.

Illustration zu Green Claims: Werbeaussagen mit grünen Siegeln, die auf ihre Belegbarkeit geprüft werden.

Illustration: KI-generiert

Am 27. September 2026 gelten in der gesamten EU neue Regeln für Werbung mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Grundlage ist die Richtlinie (EU) 2024/825, die in Deutschland über das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb umgesetzt wird; das Änderungsgesetz wurde bereits im Februar 2026 veröffentlicht. Eine Übergangsfrist entfällt dabei — auch bestehende Texte müssen ab dem Stichtag den neuen Anforderungen entsprechen.

Betroffen ist jedes Unternehmen, das online mit ökologischen Vorzügen wirbt. Das gilt für die eigene Website ebenso wie für Inhalte, die anderswo erscheinen: Gastbeiträge, Fachartikel und Pressemitteilungen tragen dieselben Aussagen und unterliegen denselben Regeln.

Der Kern der neuen Regeln

Allgemeine Umweltaussagen sind künftig nur zulässig, wenn sich dahinter eine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachweisen lässt. Betroffen sind Formulierungen wie „umweltfreundlich", „ökologisch", „nachhaltig", „energieeffizient" oder „biologisch abbaubar", solange sie pauschal und unbelegt im Raum stehen.

Erfasst werden ausdrücklich auch Bilder, grafische Elemente und Farbgebung. Ein grünes Blatt neben dem Produktnamen oder ein Markenname mit ökologischem Anklang erzeugen denselben Eindruck wie ein geschriebener Satz und unterliegen deshalb derselben Prüfung.

Eigene Siegel und grüne Bildsprache

Selbst entwickelte Nachhaltigkeitssiegel entfallen als Werbemittel. Zulässig bleiben staatliche Umweltzeichen wie der Blaue Engel, Kennzeichen nach ISO 14024 mit vollständiger Lebenszyklusbetrachtung sowie externe Zertifizierungen mit öffentlich einsehbaren Kriterien.

Damit fallen Phantasielabels weg, die viele Unternehmen im Laufe der Jahre selbst gestaltet haben — etwa ein rundes Abzeichen mit der Aufschrift „Öko-Auswahl" im eigenen Layout. Ein prüfender Blick auf Produktbilder, Badges im Footer und Vertrauenselemente empfiehlt sich daher früh.

Klimaneutralität und Versprechen für die Zukunft

Besonders deutlich ist die Regel zur Klimaneutralität: Aussagen wie „klimaneutral" sind unzulässig, sobald diese Neutralität allein über den Erwerb von CO₂-Zertifikaten erreicht wird. Zulässig bleibt die Aussage bei tatsächlichen Reduktionen über den gesamten Lebenszyklus, sofern Leser erkennen können, welcher Teil auf eigene Einsparungen und welcher auf Ausgleichsmaßnahmen entfällt.

Auch Versprechen für die Zukunft brauchen ein Fundament. „Klimaneutral bis 2030" setzt einen detaillierten Umsetzungsplan mit messbaren Zwischenzielen voraus, der regelmäßig von unabhängiger Stelle überprüft wird.

Was das für veröffentlichte Inhalte bedeutet

Für den Aufbau von Sichtbarkeit ist ein Punkt besonders wichtig: Die Regeln reichen über den eigenen Domainrand hinaus. Ein Gastbeitrag in einem Fachmagazin, ein Artikelplatz oder eine Pressemitteilung transportiert Werbeaussagen über Ihr Unternehmen — und diese Aussagen müssen denselben Anforderungen genügen wie die Texte auf Ihrer Startseite.

Praktisch heißt das: Bevor ein Text nach außen geht, wandert jede Umweltaussage einmal durch die Prüfung. Das betrifft Formulierungen im Autorenprofil ebenso wie beiläufige Halbsätze im Fließtext. Inhalte mit echter Substanz gewinnen dadurch sogar, weil konkrete Angaben überzeugender wirken als allgemeine Schlagworte.

Hilfreich ist eine kurze Abstimmung mit der Redaktion, die einen Beitrag veröffentlicht. Klären Sie vorab, welche Angaben zu Ihrem Unternehmen erscheinen und welche Belege dahinterstehen. Das erspart nachträgliche Korrekturen an bereits erschienenen Artikeln — und diese Sorgfalt wirkt zugleich als Qualitätsmerkmal, das die Zusammenarbeit mit hochwertigen Publikationen erleichtert.

Ebenso lohnend ist ein Blick auf ältere Veröffentlichungen. Beiträge aus den vergangenen Jahren bleiben online abrufbar und tragen die damals gewählten Formulierungen weiter. Eine Liste der wichtigsten Platzierungen hilft dabei, gezielt jene Texte zu finden, die eine Anpassung verdienen. Wie sich ein solcher Bestand systematisch erfassen lässt, zeigt der Beitrag zur Backlink-Analyse.

Der Weg bis Ende September

Sinnvoll ist eine Bestandsaufnahme in drei Schritten. Zuerst sammeln Sie alle Umweltaussagen an einer Stelle, Bilder und Siegel eingeschlossen — auf der Website und in bereits veröffentlichten Beiträgen. Anschließend ordnen Sie jeder Aussage den Beleg zu, der sie trägt. Aussagen, für die ein Beleg fehlt, formulieren Sie konkret um.

Der Aufwand hält sich meist in Grenzen, die Folgen einer Verzögerung dagegen weniger: Verstöße gelten als ausnahmslos unzulässig und ziehen Abmahnungen durch Wettbewerber und Verbraucherschutzverbände nach sich. Bei weitreichenden Verstößen kommen Bußgelder hinzu, die sich am Jahresumsatz orientieren.

Fazit

Die neuen Regeln belohnen Genauigkeit. Wo bislang ein Schlagwort genügte, verlangt der Gesetzgeber ab dem 27. September 2026 eine konkrete, belegbare Aussage — und genau das schafft Vertrauen bei Menschen, die Nachhaltigkeit ernst nehmen. Unternehmen mit echten Anstrengungen gewinnen dadurch an Glaubwürdigkeit, was zugleich auf E-E-A-T einzahlt. Early Linkbuilding unterstützt Sie dabei mit belastbaren Inhalten und gezieltem Linkaufbau, der auf Substanz setzt.

Stand: 14. August 2026. Die Angaben beruhen auf der Richtlinie (EU) 2024/825 und ihrer Umsetzung im deutschen Wettbewerbsrecht; Einzelheiten der Auslegung können sich ändern. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die verbindliche Beurteilung Ihrer Werbeaussagen ziehen Sie bitte einen Rechtsanwalt hinzu.

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