KI-Bilder kennzeichnen: Was die neue Pflicht für Gastbeiträge und Artikelplätze bedeutet
Der Gastbeitrag ist abgestimmt, das Bildmaterial liegt bei, die Redaktion bestätigt den Veröffentlichungstermin. Genau an dieser Stelle kommt seit Kurzem eine zusätzliche Frage hinzu – stammt eines der Bilder aus einem KI-Generator, und weiß die Gegenseite davon? Ab dem 2. August 2026 verlangt die EU-KI-Verordnung, dass erzeugte Inhalte als solche erkennbar sind. Auf der eigenen Website ist das rasch erledigt. Sobald Beiträge jedoch auf fremden Seiten erscheinen, wird aus der Formalie eine Frage der Zusammenarbeit.
Dieser Ratgeber ordnet ein, wen die Pflicht bei extern veröffentlichten Inhalten trifft, wie Sie die Übergabe an eine Redaktion sauber gestalten und warum eine ordentliche Kennzeichnung am Ende Ihre Linkqualität schützt. Eine verbindliche Rechtsauskunft ersetzt er nicht, für den Einzelfall lohnt der Weg zum Anwalt.
Was die Kennzeichnungspflicht ab August 2026 verlangt
Die Verordnung trennt zwei Rollen. Die Anbieter der KI-Werkzeuge sorgen dafür, dass ihre Erzeugnisse maschinell erkennbar bleiben, etwa über Wasserzeichen und Angaben in den Metadaten. Wer die Inhalte veröffentlicht, ist für den sichtbaren Hinweis zuständig – und zwar überall dort, wo ein Bild den Eindruck erwecken könnte, es zeige eine reale Person oder ein tatsächliches Ereignis.
In der Praxis genügt dafür meist eine kurze Bildunterschrift wie „Bild: mit KI erstellt". Aufwendig wird das selten. Anspruchsvoll wird es an einer anderen Stelle, nämlich dort, wo mehrere Beteiligte an einer Veröffentlichung mitwirken.
Wer kennzeichnet bei Gastbeiträgen und Artikelplätzen
Hier liegt der eigentliche Kern für alle, die Linkaufbau betreiben. Verpflichtet ist, wer veröffentlicht, also die Website, auf der der Beitrag erscheint. Als Verfasser eines Gastbeitrags tragen Sie diese Pflicht nicht unmittelbar. Sehr wohl tragen Sie aber die Verantwortung dafür, dass die Redaktion überhaupt weiß, womit sie es zu tun hat. Wer ein erzeugtes Bild kommentarlos mitliefert, bringt sein Gegenüber in eine Lage, die es nicht selbst zu verantworten hat.
Daraus ergibt sich eine einfache Arbeitsteilung. Sie liefern die Information, die Redaktion setzt sie um. Halten Sie deshalb bei jeder Übergabe fest, welche Bilder erzeugt wurden, und schlagen Sie gleich eine Formulierung für die Bildunterschrift vor. Das kostet einen Satz und erspart beiden Seiten Rückfragen. Bei Artikelplätzen, wo der gelieferte Text in aller Regel unverändert übernommen wird, gehört der Hinweis von vornherein in den Beitrag – dort prüft niemand mehr nach.
Bewährt hat sich, die Frage schon in die Anfrage einzubauen. Wer beim Outreach von sich aus erwähnt, dass das Bildmaterial gekennzeichnet geliefert wird, signalisiert Sorgfalt, noch bevor die erste Zeile geschrieben ist.
Kennzeichnung belastet die Zusammenarbeit nicht, sie zeichnet sie aus. Redaktionen merken sich, wer sauber liefert.
Warum saubere Kennzeichnung Ihre Linkqualität schützt
Ein Backlink ist nur so viel wert wie die Seite, auf der er steht, und wie die Redaktion, die ihn zugelassen hat. Genau hier berührt die Kennzeichnungspflicht unmittelbar den Linkaufbau. Ein Beitrag, der einer Website rechtlichen Ärger einbringt, wird im Zweifel stillschweigend entfernt – und mit ihm verschwindet Ihr Verweis. Was als Qualitätslink gedacht war, ist dann schlicht weg, ohne Vorwarnung und ohne Ersatz.
Hinzu kommt die Wirkung auf die Beziehung selbst. Redaktionen, die einmal nachbessern mussten, werden bei der nächsten Anfrage zurückhaltender. Guter Linkaufbau lebt jedoch von wiederkehrenden Kontakten, nicht von einmaligen Platzierungen. Wer als verlässlicher Zulieferer gilt, bekommt beim zweiten und dritten Mal deutlich leichter eine Zusage – ein Vorteil, den keine Optimierung ersetzt.
Und schließlich zahlt Transparenz auf die Glaubwürdigkeit ein, die Suchmaschinen unter E-E-A-T zusammenfassen. Ein Beitrag, der offen ausweist, wie sein Bildmaterial entstanden ist, wirkt sorgfältiger als einer, der die Frage umgeht. Diese Sorgfalt ist genau das, was einen redaktionellen Link von einem beliebigen Verweis unterscheidet. Woran sich ein wirklich tragfähiger Verweis erkennen lässt, vertieft unser Beitrag dazu, was einen guten Backlink ausmacht.
Was Sie bei der Übergabe festhalten sollten
- Herkunft je Bild: notieren, welche Motive erzeugt wurden und welche aus Fotografie oder Bilddatenbank stammen.
- Fertiger Hinweistext: eine kurze Bildunterschrift mitliefern, statt die Formulierung der Redaktion zu überlassen.
- Platzierung benennen: der Hinweis gehört sichtbar an das Bild, nicht in eine Sammelangabe im Impressum.
- Metadaten erhalten: Bilder nicht so weit komprimieren, dass die Herkunftsangaben der Datei verloren gehen.
- Schriftlich festhalten: die Angaben in dieselbe Nachricht schreiben wie den Beitrag, damit sie auffindbar bleiben.
- Eigene Bestände prüfen: ältere Platzierungen einmal durchsehen und bei Bedarf um einen Hinweis bitten.
Der letzte Punkt lohnt besonders bei Beiträgen, die weiterhin Verweise tragen. Eine freundliche Nachricht an die Redaktion genügt meist, und die Gelegenheit lässt sich gut mit einer Aktualisierung des Beitrags verbinden – was ohnehin beiden Seiten nützt.
Fazit: Transparenz sichert die Verweise ab
Die neue Pflicht verlangt von Ihnen wenig und schützt zugleich etwas Wertvolles. Ein Satz bei der Übergabe entscheidet darüber, ob ein Beitrag dauerhaft stehen bleibt oder eines Tages leise verschwindet. Für den Linkaufbau ist das keine Nebensache, denn Verweise wirken erst über die Zeit, und ein entfernter Beitrag nimmt seine gesamte Wirkung mit. Wer Bildmaterial von vornherein gekennzeichnet liefert, arbeitet deshalb nicht bloß rechtssicher, sondern auch nachhaltig – und baut nebenbei den Ruf auf, mit dem sich künftige Platzierungen leichter gewinnen lassen.
Illustration: KI-generiert
Early·Linkbuilding